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4.
Das soziale Netz umfasst die fünf von Arbeitnehmern und Arbeitgebern umlagefinanzierten Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und die steuerfinanzierten Leistungen wie den Familienlastenausgleich oder die Sozialhilfe .
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5.
Die Gesetze zur Krankenversicherung von 1883 , zur Unfallversicherung von 1884 und zur Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 markieren den Beginn der staatlichen Sozialpolitik .
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6.
Die Arbeitslosenversicherung als staatliche Pflichtleistung der Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit wurde 1927 eingeführt .
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